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Die Förderung der SAB (Sächsische Aufbaubank) für die Teilnehmerin Yvonne Wolf bezieht sich auf folgende Weiterbildungsmaßnahme:

Studiengang: „Sozialpädagogik - Schwerpunkt: Elementar- und Hortpädagogik (Bachelor)“- berufsbegleitend für ErzieherInnen

Das Studium "Sozialpädagogik – Elementar- und Hortpädagogik" an der Evangelischen Hochschule in Dresden hat eine Regelstudienzeit von 5 Semestern (3 von 8 Semestern werden aufgrund der Fachschulausbildung angerechnet) und endet mit dem Abschluss "Bachelor of Arts".  

Ziel des berufsbegleitenden Bachelor-Studiengangs ist die Vermittlung einer professionellen, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Erziehungs- und Bildungskompetenz in Kindertageseinrichtungen. Laut Sächsischer Qualifikationsverordnung, sind die Absolventen nach Abschluss befugt eine Kindertageseinrichtung zu leiten.

Zu den Studieninhalten gehören unter anderen:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Praxisforschung und Evaluation
  • Lernbereiche institutioneller Bildung und Erziehung und ihrer Didaktik
  • Familie und soziale Netzwerke
  • Religiöse Bildung
  • Vertiefungsstudien zu Theorien und Konzepten in Erziehung und Bildung
  • Professionelle Leitung, Personalmanagement und Verwaltung
  • Konzeptionsentwicklung und Qualitätsmanagement


Die Förderung der SAB (Sächsische Aufbaubank) für die Teilnehmerin Jenny Hilbert bezieht sich auf folgende Weiterbildungsmaßnahme:

Weiterbildung Kindheitspädagogik für Hochschulabsolventen der Erziehungswissenschaften

Ziel der berufsbegleitenden Weiterbildung beim Advent-Kindergarten-Institut in Limbach-Oberfrohna ist es, auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungsrahmens „Bildung und Erziehung in der Kindheit“ die Studieninhalte des Studienbereiches Frühpädagogik zu vermitteln (= Duales System). Die Weiterbildung dauert 1 Jahr, wird über Präsenzwochen einmal monatlich durchgeführt und endet mit einem Kolloquium. Anschließend wird ein Zertifikat erteilt, wonach die Teilnehmer in einer Kindertageseinrichtung als frühpädagogische Fachkraft arbeiten können und auch größere Kindertageseinrichtungen leiten dürfen. Anerkennung im Freistaat Sachsen im Bereich Kindertagesbetreuung (pädagogische Fachkraft, Leitung) im Sinne von §1 Abs. 1 Nr. 7 SächsQualiVO.

Zu den Weiterbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Einführung in das System der Kindertageseinrichtungen (inkl. rechtlicher Grundlagen)
  • Grundlagen der Pädagogik der frühen Kindheit
  • Entwicklungspsychologie der frühen Kindheit; Säuglingsforschung; affektive und kognitive Entwicklung, Bindungsforschung
  • Didaktik der Frühpädagogik
  • Pädagogische Diagnostik, Beobachtung und Dokumentation
  • Peer- und Gruppenbeziehungen
  • Kommunikation und Intervention mit Kindern und Erwachsenen (Einzeln und Gruppen)
  • Familien, soziale Netzwerke und Sozialraum
  • Anthropologie und Ethik; religiöse Bildung, Selbst- und Weltverstehen
  • Konzeptentwicklung und Qualitätssicherung
  • Grundlagen professioneller Leitung und Personalmanagements
  • Lernort Praxis
  • Verknüpfung von Handlungsbereichen, Erstellung einer Abschlusspräsentation und -reflexion; Kolloquium

Beide Maßnahmen sollen nachhaltig hochwertige Arbeitskräfte sichern und Mobilität erhalten.

 

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